Definition

Ein blinder Mensch kann sich in vielen Situationen damit helfen, genau hinzuhören oder sich etwas erklären oder beschreiben zu lassen. Ein gehörloser Mensch holt sich viele Informationen über genaues Beobachten und Lesen. Gelingt dies, kann die erste Person einen Weg trotzdem selbstständig gehen und die zweite einer Diskussion durchaus folgen. Eine hörsehbehinderte Person kann nicht oder nur eingeschränkt so vorgehen, bzw. sie braucht neue, oft anstrengende Strategien und muss sich mit Teilerfolgen zufriedengeben.

Aus der eingeschränkten Möglichkeit, die beiden Sinne zu ergänzen, ergeben sich ganz neue und andere Herausforderungen, als wenn «nur» ein Sinn beeinträchtigt ist.

Deshalb ist eine Hörsehbehinderung nicht einfach die Summe einer Hör- und Sehbehinderung, sondern eine eigenständige Behinderungsform.

Die typischen Schwierigkeiten zeigen sich in den Bereichen

  • Zwischenmenschliche Kommunikation
  • Orientierung und Mobilität
  • Zugang zu Information

Dies hat im Alltag Auswirkungen auf die meisten Lebensbereiche.

Eine Behinderung entsteht jedoch auch durch Barrieren infolge einer zu wenig oder gar nicht angepassten Umwelt. Der SZBLIND setzt sich deshalb dafür ein, dass das Bewusstsein für die Existenz von Hörsehbehinderung und Taubblindheit steigt und dass die Bedürfnisse und Möglichkeiten von betroffenen Menschen anerkannt und berücksichtigt werden.

Der Film «So bin ich dabei» gibt praktische Tipps für den Umgang mit Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit.

Häufigkeit

Gemäss unseren Untersuchungen leben in der Schweiz mindestens 57'000 Personen mit einer Hörsehbehinderung und Taubblindheit. Hörsehbehinderungen treten vermehrt im hohen Alter auf. Somit ist mit einer starken Zunahme der Anzahl betroffener Menschen, aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung, zu rechnen. - Stefan Spring, Leiter Forschung SZBLIND

Studie des SZBLIND

Ursachen

Die Ursachen einer Hörsehbehinderung und Taubblindheit sind vielfältig. Manche Menschen werden mit einer Hörsehbehinderung geboren. Die meisten werden jedoch im Laufe des Lebens, ab 60 Jahren, mit dieser Einschränkung konfrontiert.

Kommunikationsformen

Jede Hörsehbehinderung äussert sich in individuell verschiedenen Seh- und Hörpotentialen.  Entsprechend sind die möglichen Kommunikationsformen und -techniken ganz unterschiedlich. Die einen kommunizieren visuell, die anderen über den Hörsinn mittels Hörgeräte, wieder andere setzen taktile Kommunikationsformen ein oder kombinieren verschiedene Formen der Kommunikation je nach Situation.  Der SZBLIND setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit Zugang zu den verschiedensten Kommunikationsformen erhalten. In manchen Situationen braucht es für eine gelingende Kommunikation freiwillige Begleitpersonen oder Kommunikationsassistentinnen und -Assistenten. Der SZBLIND schult die freiwilligen Begleitpersonen und Kommunikations-Assistenten/-innen deshalb unter anderem zu Kommunikationsformen für Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit.

Beispiel für eine spezifische Kommunikationsform für Menschen mit Taubblindheit ist das taktile Lormen, bei dem das Alphabet mit Strichen, Punkten und Kreisen in die Hand geschrieben wird.