Definition
Ein blinder Mensch kann sich in vielen Situationen damit helfen, genau hinzuhören oder sich etwas erklären oder beschreiben zu lassen. Ein gehörloser Mensch holt sich viele Informationen über genaues Beobachten und Lesen. Gelingt dies, kann die erste Person einen Weg trotzdem selbstständig gehen und die zweite einer Diskussion durchaus folgen. Eine hörsehbehinderte Person kann nicht oder nur eingeschränkt so vorgehen, bzw. sie braucht neue, oft anstrengende Strategien und muss sich mit Teilerfolgen zufriedengeben.
Aus der eingeschränkten Möglichkeit, die beiden Sinne zu ergänzen, ergeben sich ganz neue und andere Herausforderungen, als wenn «nur» ein Sinn beeinträchtigt ist.
Deshalb ist eine Hörsehbehinderung nicht einfach die Summe einer Hör- und Sehbehinderung, sondern eine eigenständige Behinderungsform.
Die typischen Schwierigkeiten zeigen sich in den Bereichen
- Zwischenmenschliche Kommunikation
- Orientierung und Mobilität
- Zugang zu Information
Dies hat im Alltag Auswirkungen auf die meisten Lebensbereiche.
Eine Behinderung entsteht jedoch auch durch Barrieren infolge einer zu wenig oder gar nicht angepassten Umwelt. Der SZBLIND setzt sich deshalb dafür ein, dass das Bewusstsein für die Existenz von Hörsehbehinderung und Taubblindheit steigt und dass die Bedürfnisse und Möglichkeiten von betroffenen Menschen anerkannt und berücksichtigt werden.
Der Film «So bin ich dabei» gibt praktische Tipps für den Umgang mit Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit.
Eine gleichzeitige Beeinträchtigung des Sehens und des Hörens wirkt sich auf fast alle Lebensbereiche aus. Ganz typische Schwierigkeiten ergeben sich in drei Bereichen:
1. Zwischenmenschliche Kommunikation
Wenn die beiden Sinne für die Kommunikation eingeschränkt sind, bedarf es spezieller Kommunikationsformen, um mit der Umwelt in Austausch zu treten. Es gibt viele verschiedene Kommunikationsformen, die erlernt werden können und dann vom Umfeld auch angewendet werden müssen, damit der Austausch gelingt.
2. Orientierung und Mobilität
Sich mit eingeschränktem Seh- und Hörpotential zu orientieren und sich sicher fortzubewegen, ist für betroffene Menschen eine Herausforderung, die sich jeden Tag aufs Neue stellt. Herkömmliche Rehabilitationsmassnahmen sind hier nur eingeschränkt oder gar nicht einsetzbar. Ein speziell auf die Bedürfnisse abgestimmtes Training mit einer Fachperson der Rehabilitation kann neue Möglichkeiten und Freiheiten eröffnen.
3. Zugang zu Informationen
Wer weniger sieht und hört, muss sich Informationen aktiv beschaffen, da er sie nicht einfach so mitbekommt. Um beispielsweise Zeitung lesen, Radio hören oder im Internet surfen zu können, bedarf es speziellem Wissen im Umgang mit der Technik und technischen Hilfsmitteln. Es geht hier aber nicht nur um den erschwerten Zugang zu Nachrichten sondern auch darum, dass Informationen aus dem sozialen Zusammenleben verpasst werden können.
Barrieren entstehen auf der einen Seite durch die Einschränkung des Seh- und Hörsinnes, aber auch durch ein nicht an die Bedürfnisse angepasstes Umfeld.
Weil das Seh- und Hörvermögen oft kontinuierlich oder in unvorhersehbaren Sprüngen abnimmt, müssen sich eine betroffene Person und ihr Umfeld immer wieder auf neue Situationen einstellen. Diese Ungewissheit zu bewältigen braucht Kraft und eine verloren gegangene Fähigkeit löst nicht selten Trauer aus, die bewältigt werden muss.
Dinge, wie der berufliche Alltag, die Ausübung von Hobbies und die Kontakte mit anderen Menschen können bei Verschlechterung des Sehens und Hörens zunehmend als schwierig und stressig empfunden werden. Um solche Situationen zu vermeiden, ziehen sich betroffene Personen öfters zurück, was zu einer zunehmenden Isolation führen kann.
Der SZBLIND bietet daher Unterstützung für die Bewältigung des Alltags mit einer Hörsehbehinderung oder Taubblindheit an und organisiert auch verschiedene Kurse und Veranstaltungen für betroffene Menschen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.
Sehen und Hören sind zwei zentrale Sinne, welche die Wahrnehmung auf Distanz ermöglichen und sich gegenseitig ergänzen. Sind beide beeinträchtigt, spricht man von einer Hörsehbehinderung, bei einer starken Beeinträchtigung von Taubblindheit.
Ein blinder Mensch kann sich in vielen Situationen damit helfen, genau hinzuhören oder sich etwas erklären oder beschreiben zu lassen. Ein gehörloser Mensch holt sich viele Informationen über genaues Beobachten und Lesen. Eine hörsehbehinderte Person kann aber den einen Sinn nicht oder nur eingeschränkt mit dem anderen kompensieren.
Darum ergeben sich ganz neue und andere Herausforderungen, als wenn „nur“ ein Sinn beeinträchtigt ist. Deshalb ist eine Hörsehbehinderung nicht einfach die Summe einer Hör- und Sehbehinderung, sondern eine eigenständige Behinderungsform.
Die typischen Schwierigkeiten zeigen sich in den Bereichen
- Zwischenmenschliche Kommunikation
- Orientierung und Mobilität
- Zugang zur Information
Dies hat im Alltag Auswirkungen auf die meisten Lebensbereiche.
Eine Behinderung entsteht jedoch auch durch Barrieren infolge einer zu wenig oder gar nicht angepassten Umwelt. Der SZBLIND setzt sich deshalb dafür ein, dass das Bewusstsein für die Existenz der eigenständigen Behinderungsform Hörsehbehinderung / Taubblindheit steigt und dass die Bedürfnisse und Möglichkeiten von Menschen mit Hörsehbehinderung / Taubblindheit anerkannt und berücksichtigt werden.
Häufigkeit
Gemäss unseren Untersuchungen leben in der Schweiz mindestens 57'000 Personen mit einer Hörsehbehinderung und Taubblindheit. Hörsehbehinderungen treten vermehrt im hohen Alter auf. Somit ist mit einer starken Zunahme der Anzahl betroffener Menschen, aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung, zu rechnen. - Stefan Spring, Leiter Forschung SZBLIND
Studie des SZBLIND
Hörsehbehinderung und Taubblindheit wird nur selten als solche statistisch erfasst. Oft werden Personen im IV-Alter entweder der Hörbehinderung oder der Sehbehinderung zugeordnet. Im AHV-Alter wird die Hörsehbehinderung in vielen Fällen nicht erkannt. Es existieren daher keine genauen Zahlen zur Häufigkeit. Der SZBLIND hat jedoch im Rahmen verschiedener Studien Hinweise auf die Anzahl Betroffener erhalten.
Gemäss den neuesten Untersuchungen des SZBLIND leben in der Schweiz mindestens 50'000 Personen mit einer Hörsehbehinderung / Taubblindheit. Verschiedene Berechnungen gehen allerdings von weit höheren Zahlen aus. So zeigen die Daten aus schweizerischen Alters- und Pflegeheimen, dass etwa jede vierte Bewohnerin und jeder vierte Bewohner von Hörsehbehinderung betroffen ist. Datenerhebungen bei mobilen Pflegediensten zeigen ähnlich viele Betroffene. Berücksichtigt man diese grosse Gruppe derjenigen Menschen, die im Pensionsalter hörsehbehindert werden, dann könnten bis zu 200'000 Menschen von dieser doppelten Sinneseinschränkung betroffen sein.
Ursachen
Die Ursachen einer Hörsehbehinderung und Taubblindheit sind vielfältig. Manche Menschen werden mit einer Hörsehbehinderung geboren. Die meisten werden jedoch im Laufe des Lebens, ab 60 Jahren, mit dieser Einschränkung konfrontiert.
Eine angeborene Hörsehbehinderung liegt vor, wenn die doppelte Sinnesbehinderung entweder von Geburt an oder seit frühester Kindheit besteht.
Unsere Mitgliedorganisation, die Tanne, ist in der Deutschschweiz das Kompetenzzentrum für Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit angeborener Hörsehbehinderung und verwandten Formen von mehrfacher (Sinnes-)Behinderung.
Eine erworbene Hörsehbehinderung liegt vor, wenn sich die doppelte Sinnesbehinderung im späteren Kindes- und Jugendalter oder im Erwachsenenalter entwickelt. Die Gründe dafür sind äusserst verschieden. In einigen Fällen liegt eine Erkrankung vor oder es kann auch sein, dass sich aufgrund eines Unfalles eine Hörsehbehinderung ergibt.
Beim Grossteil der Betroffenen liegt zuerst eine angeborene Hörbehinderung oder Sehbehinderung vor und im Laufe des Lebens kommt die zweite Behinderung dazu.
Der Unterschied zwischen der erworbenen und der angeborenen Hörsehbehinderung besteht darin, dass Menschen, die erst im Lauf des Lebens hörsehbehindert werden, auf Erinnerungen und Erfahrungen aus der Zeit zurückgreifen können, in der die doppelte Sinnesbehinderung noch nicht bestand. Die Strategien für die Bewältigung des Alltags leiten sich dann davon ab.
Mit zunehmendem Alter kommt es oft vor, dass Sehen und Hören gleichzeitig abnehmen. Vom Umfeld der betroffenen Person wird dies häufig erst spät oder gar nicht bemerkt. Sich im Alter einstellende Sinnesbehinderungen zu erkennen und zu diagnostizieren, ist oft schwierig, da sie sich meist langsam entwickeln und es den betroffenen Menschen häufig selbst schwerfällt, die Tragweite ihrer Beeinträchtigungen einzuschätzen. Auch werden die Einschränkungen häufig mit einer Demenzerkrankung verwechselt.
Heute ist in unserer Gesellschaft kaum ein Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit dieser Behinderung vorhanden. Es wird davon ausgegangen, dass eine Abnahme des Seh- und Hörvermögens ab einem gewissen Alter normal ist und man sich halt damit arrangieren muss. Für sehr viele betroffene Menschen im hohen Alter führt dies zu sozialer Isolation. Die Folgen der Beeinträchtigungen für das tägliche Leben werden stark unterschätzt und es wird kaum was unternommen, um dem entgegenzuwirken.
Unsere Informationsseite sehen-hoeren.ch klärt über dieses Thema auf und möchte aufzeigen, wie man mit einfachen Massnahmen Probleme angehen und die Situation für betroffene ältere Menschen und ihr Umfeld verbessern kann.
Vom Usher Typ 1 spricht man bei angeborener Gehörlosigkeit, kombiniert mit der Sehbehinderung Retinitis Pigmentosa, welche sich in einer zunehmenden Verkleinerung des Gesichtsfelds (Röhrenblick) sowie Blend-Empfindlichkeit und Nachtblindheit äussert.
Wir führen zusammen mit dem Schweizerischen Gehörlosenbund SGB-FSS die Infostelle für gehörlose Menschen mit Sehbehinderung / Usher-Syndrom, da ein grösserer Teil der gehörlos geborenen Menschen, die eine Sehbehinderung haben, vom Usher-Syndrom betroffen sind. Mittlerweile setzt sich die Infostelle nicht mehr nur für Usher-Betroffene ein, sondern für alle gehörlosen gebärdensprachigen Menschen mit einer Sehbehinderung.
Kommunikationsformen
Jede Hörsehbehinderung äussert sich in individuell verschiedenen Seh- und Hörpotentialen. Entsprechend sind die möglichen Kommunikationsformen und -techniken ganz unterschiedlich. Die einen kommunizieren visuell, die anderen über den Hörsinn mittels Hörgeräte, wieder andere setzen taktile Kommunikationsformen ein oder kombinieren verschiedene Formen der Kommunikation je nach Situation. Der SZBLIND setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit Zugang zu den verschiedensten Kommunikationsformen erhalten. In manchen Situationen braucht es für eine gelingende Kommunikation freiwillige Begleitpersonen oder Kommunikationsassistentinnen und -Assistenten. Der SZBLIND schult die freiwilligen Begleitpersonen und Kommunikations-Assistenten/-innen deshalb unter anderem zu Kommunikationsformen für Menschen mit Hörsehbehinderung oder Taubblindheit.
Beispiel für eine spezifische Kommunikationsform für Menschen mit Taubblindheit ist das taktile Lormen, bei dem das Alphabet mit Strichen, Punkten und Kreisen in die Hand geschrieben wird.
Das lässt sich sehen!
Damit Menschen mit einer Seh- und Hörsehbehinderung ein besseres Leben führen können, wird viel getan. Aktuellste Informationen dazu erhalten Sie hier!