Hörsehbehinderung und Taubblindheit
Sehen und Hören sind zwei zentrale Sinne, welche die Wahrnehmung auf Distanz ermöglichen und sich gegenseitig ergänzen. Die Orientierung im Raum, die Kommunikation und die Aufnahme der Informationen über das, was um einen herum alles geschieht, sind stark von diesen Sinnen abhängig. Sind beide Sinne beeinträchtigt, spricht man von einer Hörsehbehinderung oder von Taubblindheit.
Ein blinder Mensch kann sich in vielen Situationen damit helfen, genau hinzuhören oder sich etwas erklären oder beschreiben zu lassen. Ein gehörloser Mensch holt sich viele Informationen über genaues Beobachten, dank der Vermittlung über die Gebärdensprache oder dem Lesen von Hintergrundinformationen. Menschen mit Blindheit oder Gehörlosigkeit können die gestellte Aufgabe also durch das Beiziehen eines anderen Sinnes und entsprechende Strategien bewältigen. Eine Person mit Hörsehbehinderung kann nicht oder nur eingeschränkt so vorgehen. Sie entwickelt daher eigene Strategien, um sich in ihrer Umwelt zu orientieren, Informationen zu erschliessen, ihren Alltag zu bewältigen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das lässt sich sehen!
Damit Menschen mit einer Seh- und Hörsehbehinderung ein besseres Leben führen können, wird viel getan. Aktuellste Informationen dazu erhalten Sie hier!